Die Vereinsaufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen;
ein Antragsformular wird auf Wunsch zugesandt. Über die Aufnahme
entscheidet
der Vorstand frühestens nach Ablauf einer dreimonatigen
Einspruchsfrist
für die Mitglieder, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres
nach Antragstellung. Die Aufnahme wird mit dem folgenden Monat wirksam.
Eine Ablehnung des Antrags bedarf keiner Begründung.
Der Verein unterscheidet zwischen folgenden Mitgliedern:
· Familienmitglieder dies sind Angehörige von Ordentlichen Mitgliedern, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben
· Jugendmitglieder dies sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
· Fördernde Mitglieder dies sind Mitglieder, die den Segelsport nicht aktiv betreiben, jedoch die Vereinsziele unterstützen wollen
· Gastmitglieder dies sind Mitglieder anderer Segelvereine, die zeitlich begrenzt am Vereinsleben teilnehmen und die Satzung
der SKK als für sich verbindlich anerkennen.
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ordentliche Mitglieder zahlen außerdem eine Aufnahmegebühr. Über die Höhe der zu zahlenden Beträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die jährliche Beitragshöhe beträgt zur Zeit für
- Ordentliche Mitglieder: Euro 96,00
- Familien- und fördernde Mitglieder: Euro 42,00
- Jugendmitglieder: Euro 21.60
Die Aufnahmegebühr für ordentliche Mitglieder beträgt: Euro 155,00
Die Aufnahmegebühr und der erstmalige Beitrag sind unmittelbar nach schriftlicher Bestätigung der Aufnahme fällig. Die künftigen Beiträge und Gebühren werden jährlich im ersten Quartal im Voraus per Lastschriftverfahren eingezogen.
Mit Zuteilung eines Liegeplatzes wird ein einmaliger Stegbauzuschuß in Höhe von: Euro 515,00 fällig. An Stegunterhaltungsgebühren werden zur Zeit jährlich: Euro 144,00 erhoben und zusammen mit dem Beitrag eingezogen.
Alle Mitglieder mit zugeteiltem oder beantragtem Liegeplatz sind verpflichtet, die für Hafenauf- und Hafenabbau sowie die zur Pflege und Erhaltung der Clubanlagen und Einrichtungen erforderlichen Arbeitsdienste zu leisten. Im Falle der Nichterbringung wird ein Abgeltungsbetrag erhoben. Die notwendige Stundenzahl und die Höhe des Abgeltungsbetrages werden von der Jahreshauptversammlung beschlossen. Sie betragen zur Zeit:
- Anzahl der Arbeitsstunden 15 / Jahr
- Höhe des Abgeltungsbetrages: Euro 12.50 / Stunde
Im übrigen gelten die Satzung und die Hafenordnung, die auf Wunsch überreicht werden. Rückfragen beantworten die Vorstandsmitglieder.
* Segelkameradschaft Koblenz e.V. . Postfach 201417 . 56014 Koblenz ( Fon: (0261) 81676 . Mail: vorsitzender@skk.ev.de